Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit dem 01.01.2001 gilt, die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente enfällt, stattdessen wurde die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.

 

Diese Regelung gilt für alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind.

 

Mit Inkrafttreten der "Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" zum 01. Januar 2001 (BGBI. I S. 1827 vom 20. Dezember 2000) wurde die gesetzliche Vorschrift, die einen Anspruch regelt, neu gefasst.

Erwerbsgemindert sind Personen, die keine sechs Stunden mehr am Tag arbeiten können. Es werden zwei Arten von Renten unterschieden:

 

  • Rente wegen teilweise Erwerbsminderung   Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - unabhängig von dem erlernten Beruf - nur noch drei bis sechs Stunden täglich tätig sein kann.
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung - Voller Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden verrichtet werden können. Unabhängig von dieser quanitativen Grenze können aber auch bestimmte qualitative Einschränkungen zur vollen Erwerbsminderung führen, selbst dann, wenn bei Beachtung dieser Einschränkungen noch ein über drei- oder gar über sechsstündiges Leistungsvermögen vorliegt. Zu solchen Einschränkungen gehören z.B. die sogenannte Wegefähigkeit, also die Fähigkeit, einen Arbeitsplatz überhaupt zu erreichen zu können, oder die Summe vieler, ungewöhnlicher Einschränkungen, wie auch die Notwendigkeit betriebsunüblicher Pausen; kann die Erwerbstätigkeit nicht mehr regelmäßig ausgeübt werden, so liegt ebenfalls (volle ) Erwerbsminderung vor.

 

 

Beispiele der gesetzlichen Absicherung für nach dem 01.01.1961 geborene Personen in den alten Bundesländern

 

Bruttoeinkommen   halbe                                volle

monatlich               Erwerbsminderungsrente  Erwerbsminderungsrente

1.500 €                      251  €                                  502 €

2.000 €                      335  €                                  670 €

2.500 €                      419  €                                  837 €

3.000 €                      502  €                               1.005 €

 

So können Sie Ihre Erwerbsminderungsrente selber berechnen:

z.B. monatliches Einkommen 4.200 € x 0,14 / Faktor = 588 € halbe Erwerbsminderungsrente

 

x-Faktor     Einkommen mtl.    = ca. halbe Erwerbsminderungsrente

0,17             bis 3.250 €                 

0,16             3.251  -  3.700 €     

0,15             3.701  -  4.150 €

0,14             4.151  -  4.600 €

0,13             4.601  -  5.200 €

Quelle: YouTube = Erklärfim zur BU - Alte Leipziger

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