Die Kinderunfallversicherung, die auch bei schwerer Krankheit die vereinbarte Unfallrente zahlt

Kinder-Sorglos-Paket - Mehr Schutz für Ihren Engel

Gefahr für kleine Wirbelwinde

 

Kinder sind lebhaft und tollen gern herum. Was aber, wenn eine harmlose Rauferei ein schlechtes Ende nimmt? In Deutschland erleiden rund 1,5 Mio. Kinder jährlich einen Unfall. Die Folgen sind meist unzureichend oder gar  nicht versichert.

 

Mit einer Exklusiven-Unfallversicherung können Sie Ihr Kind wirksam absichern und auf starke Leistungen bauen.

 

Aber auch eine Krankheit kann zu einer  dauerhaften Behinderung führen. Mit einer Kinder-Sorglos-Schutz-Unfallversicherung  können Sie eine monatliche Rente für Ihr Kind abschließen. Diese vereinbarte Rente wird auch ein lebenlang gezahlt, wenn durch eine schwere Krankheit eine Behinderung von 50 % und mehr (Schwerbehindetenausweis) eingetreten ist.

Und so könnte ein Versicherungsschutz für Ihren Engel aussehen, der im Januar 2010 geboren wurde:

 

Invaliditätsleistung Exklusive Gundsumme          100.000 EUR

mit 500% Progression, bei Vollinvalidität             500.000 EUR

Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 %                500 EUR

Exkl./Kinder-Sorglos-Schutz ( Unfallrente

auch bei 50% Behinderung durch schwere Krankheit)

Krankenhaustagegeld ab 1. Tag Exklusiv                     25 EUR

Todesfallleistung Exklusiv/Kinder-Sorglos-Schutz     5.000 EUR

 

monatlicher Beitrag Mädchen    7,01 EUR

monatlicher Beitrag Jungen     11,75 EUR

 

 

Hier sind u. a. mitversichert:

  • Höhere Invaliditätsleistung durch die verbesserte Gleidertaxe der Exklusivdeckung
  • Höhere Invaliditätsleistung bei Kopfverletzungen wenn ein Helm getragen wurde oder sich der Unfall in öffentlichen Verkehrsmittel zuträgt.
  • Familienvorsorgeversicherung für hinzukommende Ehegatten und Kinder
  • Leistgung für Infektionskrankheiten, die durch Zeckenbisse, durch Insekten oder sonstige Tiere verursachte Hautverletzungen ausgebrochen sind, einschließlich etwaige daraus folgenden allergische Reaktionen sowie bei Gesundheitsschäden durch vorsorgliche Schutzimpfungen gegen den Ausbruch dieser Infektionskrankheiten (sofern die Invaliditäts- und/oder Todesfallleistung beantragt wird)
  • bei Abschluss der Todesfallleistung: Verdoppelung der vereinbarten Todesfallsummen
  • Leistung auch bei Nahrungsmittelvergiftungen
  • Leistung für tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Kostenübernahme für eine psychologische Betreuung bei einschneidenden Erlebnisse wie z.B. Geiselnahme, bis zu 2.000 EUR
  • Vergiftung durch Gase und Dämpfe
  • Bergungskosten bis 40.000 EUR
  • Kosten für kosmetische Operationen bis 20.000 EUR
  • Kurkostenbeihilfe bis 5.000 EUR
  • durch einen Unfall notwendig gewordener Zahnersatz bis 2.500 EUR

Gipsgeld und Heilungshilfe

Sofortleistung in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe, auch wenn die Verletzung keine Invalidität zurückbleiben sollte, wie u. a.

  • Ober-/Unterarmfraktur            1.000  EUR
  • Fraktur oberhalb des Knie       2.000  EUR
  • Kreuzbandruptur                     1.000  EUR
  • Patellasehnenruptur                  500  EUR
  • Daumenfraktur                           500  EUR
  • Gesichtsschädenfraktur           3.000  EUR
  • Sportkasko, gilt für beschädigte Sportgeräte ohne Motor, wie Helm, Ski, Snowboard, Fahrräder, Brillen und Sehhilfen bis 150 EUR, jedoch keine Fluggeräte

Krankenhaustagegeld

  • Krankenhaustagegeld wird ab dem 1. Tag doppelt ausbezahlt
  • Krankenhaustagegeld auch bei ambulanter Operationen
  • Verdoppelung des Krankhaustagegelds bei Unfälle im In- und Ausland
  • Komageld (Geldleistung, wenn man infolge eines Unfalls in ein Koma fällt bzw. aufgrund eines Unfalls in ein künstliches Koma versetz wird) für maximal 30 Tage in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeld

KINDER-SORGLOS-SCHUTZ  = Mehr Schutz für Ihren Engel

  • Unfall-Rente ab 50 % Invalidität
  • Rentenleistung auch bei Krankheit, wenn 50% Schwerbehinderung durch schwere Krankheit eingetreten ist (lebenslange Rente)
  • Rooming-In eines Elternteils nach einem Unfall des Kindes (30 EUR pro Übernachtung)
  • Pauschale für einen Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall (30 EUR pro Tag für max. 30 Tage)
  • Nachhilfe für Kinder nach mindestens 6 Wochen Krankenhausaufenthalt oder Schul-Fehlzeit aufgrund eines Unfalls bis maximal 1.000 EUR