„Pflege-Bahr“-                                         

die staatlich geförderte ergänzende

Pflegeversicherung (GEPV)

 

 

Kinder, Jugendliche bis 18 und Personen, die bereits pflegebedürftig sind, es waren oder einen Antrag auf Pflege gestellt haben, sind nicht versicherbar und auch nicht förderberechitigt.

 

Eigenbeitrag: mindestens    10 EUR mtl.

zzgl. staatliche Förderung   5 EUR mtl.

 

Bei älteren Kunden liegt der

Eigenanteil wesentlich höher

 

Rahmenbedingungen–Mindestleistungen

  • 600 EUR in Pflegestufe III
  • 30 % der Stufe III in der Stufe II
  • 20 % der Stufe III in der Stufe I
  • 10 % der Stufe III in der Stufe 0

 

Keine Gesundheitsprüfung

 

Wartezeit: 5 Jahre

 

Die Prämienkalkulation der Privaten Krankenversicherung kann bei dem Pflegetagegeld zu Beitragsanpassungen führen.

 

Die Beitragsanpassungen dienen dem Schutz der Versichertengemeinschaft: Ein Versicherer muss seine Beiträge erhöhen, wenn die dauerhafte Erfüllbarkeit seiner Versicherungsverträge gefährdet ist.

 

 

Kein Rückkaufwert

 

Versicherungsschutz: innerhalb Europa

Gerne berate ich und mein Team Sie auch in der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung.