Hausratversicherung

Es steht jeden Tag in der Zeitung:

Wohungseinbrüche, Vandalismus nach einem Einbruch, Wohnungsbrände.

 

Die Hausratversicherung ist Bestandteil der Sachversicherung und schützt die Einrichtung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses vor Schäden im Wesentlichen durch Leitungswasser (Rohrbruch), Feuer, Brand, Blitzschlag, Sturm und Einbruch-Diebstahl/Vandalismus. Unter die Hausratversicherung fallen sämtliche Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, u.a. Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Schmuck, usw. Grundlage zum Schadenersatz bildet eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme sollte in etwa dem Wert der Einrichtung entsprechen, damit keine Unterversicherung besteht. Wertsachen (Schmuck, Uhren, etc.) werden in separater Versicherungssumme prozentual erfasst. Unterversicherung bedeutet, dass Sie weniger versichert haben, als Sie tatsächlich besitzen. Ist eine Unterversicherung vorhanden, bekommen Sie im Ernstfall  Schäden nicht voll ersetzt. Weil es jedoch schwer ist, den genauen Wert des Hausrates zu bestimmen, bieten die meisten Versicherungen einen sogenannten “Unterversicherungsverzicht” an, der Sie vor einer Prüfung ihres Hausratwertes im Schadenfall bewahrt. Demnach sollten Sie im Regelfall mindestens 650 € pro m² vereinbaren. Diese Zahl stellt einen Mittelwert dar. Bei einer Wohnungsgröße von 75 m² beträgt somit die entsprechende Versicherungssumme 48.750 Euro, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können. Wertsachen sind in der Regel bei einer Versicherungssumme in Höhe von 48.750 EUR bis 20 % = 9.750 EUR versichert. Liegt der tatsächliche Wert ihrer Einrichtung nach sorgfältiger Ermittlung überhalb des Unterversicherungs-Wertes, sollten Sie auch den tatsächlichen Wert versichern.

Fahrraddiebstahl muss in der Regel zusätzlich versichert werden. Es gibt Versicherer, die den Fahrraddiebstahl im Deckungskonzept eingeschlossen haben. Allerdings verfügen heute viele Haushalte über Fahrräder und E-Bike's, die in der Anschaffung auch über 2.000 € kosten. In diesem Fall muss der Einschluss des Fahrraddiebstahls entsprechend angepasst werden. Die Prämienzuschläge sind nicht unerheblich. Es gibt Versicherer die den Fahrraddiebstahl bis 3.000 € im Deckungskonzept eingeschlossen haben. Hier muss jedoch die Versicherungsprämie individuell errechnet werden.

 

- Wichtig: Fast alle Versicherer verlangen, dass das Fahrrad mit einem separaten Schloss (Kettenschloss, Bügelschloss etc.) an einem externen Gegenstand z.B. Laterne, zweites Fahrrad, Fahrradständer .... gesichert ist. Ohne diese zusätzliche Sicherung leisten die Versicherer nicht. Diese Sicherung muss auch im Keller bzw. Fahrradkeller vorgenommen werden.-

 

Beitragsbeispiel für eine preiswerte Hausratversicherung mit TOP-Leistungen:

  • Wohnfläche  75 qm  (Krefeld)  Versicherungssumme  48.750 € einschl. Fahrraddiebsstahl mit 1 % der Versicherungssumme = 487,50 €

 

Jahresprämie einschl. der zzt. gültigen Versicherungssteuer  116,03 €

 

für Personen ab dem 60. Lebensjahr                                         92,92 €

 

Elementar- und Glasversicherung können gegen Zuschlag eingeschlossen werden.

 

 

Leistungsbeispiel    (klicken Sie bitte auf Leistungsbeispiel)

Schadenbeispiele



 



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