Kraftfahrzeugversicherung

In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldfrage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten.

 

Viele Kfz-Besitzer wollen sich nachvollziehbar preiswert versichern. Hier ist aber Vorsicht geboten. Denn es wird völlig verkannt, dass die Insassen im eigenen Fahrzeug (außer Fahrer) in der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherng mit versichert sind. Bei den Beifahrern handelt es sich meistens um nahe Angehörige, wie z. B. Partner, Kinder, Enkelkinder etc.. Jeder sollte sich die Frage stellen, wie leistet der preiswerte Versicherer, wenn diese Personen schwer zu Schaden kommen.

Tatsache ist, dass bereits ein Kfz-Versicherer am deutschen Markt insolvent geworden ist. 80.000 Fahrzeuge waren auf einmal unversichert auf deutschen Straßen unterwegs.

 

Folgerichtig ist aber, dass eine Insassenunfallversicherung überflüssig wie ein Kropf ist.

 

Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.

 

Wichtig:

Auch in der Kfz-Versicherung herrscht Vertragsfeiheit.

 

Vollkasko- und Teilkaskoversicherung leisten im Schadensfall nach den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. In den Vertragsbedingungen sind   e r h e b l i c h e   Leistungsunterscheide.

Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung mit einem eingeschränkten Versicherungsschutz abgeschlossen haben, werden Sie im Schadensfall feststellen, dass der Versicherer gar nicht oder nur teilweise leistet.

Das gleiche gilt für die Teilkaskoversicherung.

 

In der Kfz-Versicherung ist nicht nur die Versicherungspämie maßgeblich, sondern auch die vereinbarte Versicherungsleistung im Schadensfall.

 

Neu TELEMATIC-GARANT =  Nachlass bis zu 30 % der Jahresprämie durch bewußtes Fahrverhalten

 

Unsere Beratungsfelder:

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
  • Fahrerschutzversicherung
  • Schutzbrief
  • erweiterer Schutzbrief
  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung

Die Fahrerschutz-Versicherung

 

Traurig aber wahr:

  • 2,2 Millionen Verkehrsunfälle jährlich
  • 300.000 verletzte Insassen
  • 210.000 verletzte Fahrer
  • 41 Millionen fahren ohne Fahrerschutz

 

Bis 12 Millionen Euro je Schadensfall bei
Personenschäden des Fahrers, bei selbst verursachten Unfällen, Fahrerflucht, Teilschuld oder Kollision mit Haarwild.

Die Fahrerschutzversicherung der leitst z.B. für:

 

  • Verdienstausfall

  • Haushaltshilfe

  • Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente
  • Schmerzensgeld

Auch in der Kfz-Versicherung erhalten Sie von mir bzw. meinem Team eine qualifizierte, kompetente und faire Beratung.