Leistungsumfang in der Wohngebäudeversicherung
Versicherbar sind sowohl selbstgentzte als auch vermietete Objekt zum gleitenden Neuwert u.a. gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden, Vandalismus und Glasbruch.
Grundstücksbestandteile wie Gartenhaus, Einfriedung, Pergola, Lampen, Müllbox, Hundehütte etc. sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und Nutzfläche. Grundlage des Konzeptes bilden die VGB 2008-Wohnfläche sowei die Besonderen Bedingungen, die erhebliche Deckungserweiterungen beinhalten und im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:
Komfortschutz
- Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
- Explosion, Implosion, Verpuffung, Sengschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Feuernutzwärmeschäden; Brandschäden an Räucher-, Trocken- und sonstigen ähnlichen Erhitzungsanlagen werden auch dann ersetzt, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht
- Innere Unruhen, Streik, Fahrzeuganprall, Überschallknall
- Schläuche bis 250 EUR
- Erweiterte Versicherung von Frost- und Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes
- Fußbodenheizungen sind beitragsfrei mitversichert
- Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Schwimmbecken
- Kosten bos zu 1.000.000 EUR beitragsfrei mitversichert: Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontaminationskosten, Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Mehrkosten infolge behördlichen Auflagen (für Restwerte)
- Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch bis max. 5.000 EUR
- Hotelunterbringungskosten bis zu 100 Tagen á 100 EUR
- Rückreisekosten aus dem Urlaub bis max. 5.000 EUR
- Mietausfall bis zu 24 Monaten
- Feuerrohbauversicherung bis max. 12 Monaten beitragsfrei mitversichert
- Mitversicherung grober Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR ohne Anrechnung des Verschuldengrades bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
Baustein TOP-Schutz
- Mitversicherung grober Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR ohne Anrechnung des Verschuldengrades bei Obliegenheitsverletztung
- Mitversicherung grober Fahrlässigkeit ohne Anrechnung des Verschuldensgrades bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Mutwillige Beschädigung von versicherten Sachen und Graffit bis max. 3.000 EUR
- Einfacher Diebstahl von außen angebrachten Sachen bis max. 1.000 EUR
- Schäden durch Rauchentwicklung
- Frost- und Bruchschäden für Ableitungsrohre außerhalb des versicherten Gebäudes
- Frost- und Bruchschäden für Ableitungsrohre außerhalb des versicherten
- Grundstückes
- Rohrverstopfungen bis max. 1.000 EUR
- Regenrohre (inneb- und außenliegend)
- Kosten für Wasserverlust nach Rohrbruch bis max. 5.000 EUR
- Bruchschäden an Armaturen und Sanitärobjekten bis max. 250 EUR
- Bruchschäden an Heizkessel, Heizkörper bis max. 10.000 EUR
- Austausch von Armaturen nach einem Rohrbruch bis max. 500 EUR
- Aufwendungen für umgestürzt/abgeknickte Bäume bis mx. 6.000 EUR ab Windstärke 8
- Wiederaufforstung von gärtnerischen Anlagen bis max. 1.000 EUR
- Verkehrssicherungsmaßnahmen bis max. 5.000 EUR
- Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch auf max. 10.000 EUR
- Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Rückreisekosten aus dem Urlaub auf max. 10.000 EUR
Baustein "Erweiterte Elementarschadendeckung"
versichert sind Schäden durch:
Überschwemmung, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch,
Erdbeben (nicht für Objekte in Erdbebenzone 3 nach GDV)
Schneedruck, Lawinen, Vukanausbruch
ohne Höchstenschädigungsgrenze
Selbstbeteiligung: je Schadenfall 10%, mindestens
500 EUR, höchstens 5.000 EUR
Baustein "Glas" -versichert sind Glasbruchschäden an:
- der Innen- und Außenverglasung
- der Mobiliarverglasung (wenn die Gefahrtragung beim VN liegt)
- Glaskeramikkochflächen bis mx. 600 EUR