Aufsichtspflichtverletzung
Eltern haften für Schäden ihrer minderjährigen Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn ein Schaden eintritt und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, ist die Aufsichtsperson für diesen Schaden nicht ersatzpflichtig.
Die dreijährige Marion fährt mit ihrem Dreirad auf dem Marktplatz eine ältere Dame um. Frau T., die Mutter von Marion, ist nicht in der Nähe, als das passiert. Sie sitzt beim gemütlichen Plausch mit ihrer Freundin im Cafè am Marktplatz und verletzt dadurch ihre Aufsichtspflicht. Folgedessen muss die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen.
Fahrräder - Besitz und Gebrauch
Frau L. beabsichtigt mit dem Fahrrad in eine Straße einzubiegen. Durch Unachtsamkeit bringt sie dabei den nachfolgenden Motorradfahrer zu Fall. Beim Sturz erleidet er schwere Verletzungen im Schulter- und Kniebereich, die letztlich zu einer weitgehenden andauerenden Einschränkung seiner Mobilität führen. Die Forderungen nach Schmerzensgeld und evtl. Invaliditätsrente ist in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert.
Haustiere und gezähmte Kleintiere ( z.B. Katzen, Vögeln, Kaninchen, Frettchen, Bienen etc. )
Die Katze von Frau N. steigt durch ein offenes Fenster in die Wohnung des Nachbarn und zerkratzt dort ein teures Ledersofa. Die private Haftpflichtversicherung muss den Schaden zahlen.
Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
Herr U. legt sich als Privatmann eine Internet-Adresse zu. Ein überregional bekanntes Unternehmen beansprucht den Domain-Namen für sich. Es fordert von Herrn U. Unterlassung und stellt Schadenersatzansprüche. Seine PHV bieten hierfür Versicherungsschutz.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Herr S., Besitzer eines Einfamilienhauses, verschläft am Sonntagmorgen. In der Nacht hat es stark geschneit. Der Nachbar ist auf dem Weg zur Kirche. Auf dem nicht geräumten Gehweg vor dem Haus von Herrn S. ist er schwer gestürzt. Er hat sich dabei schwer verletzt. Der Nachbar und die Krankenkasse fordern Schadenersatz. Die PHV von Herrn S. übernimmt die Kosten.
Kleingebinde
In seiner Garage hat Herr P. mehrere angebrochene Farbeimer übereinander gestapelt gelagert. Einen davon hat er nach Gebrauch anscheinend nicht richtig verschlossen. Dieser Eimer kippt zufällig um und bleibt tagelang unbemerkt. die Lackfarbe kann so ins Erdreich sickern. Die PHV von Herrn P. kommt für den Schaden auf.
Ausfalldeckung
Herr B. ist mit seinem Fahrrad unterwegs, als ihm plötzlich ein Pudel ins Rad rennt. Dadurch stürzt er schwer und erleidet komplizierte Kopfverletzungen. Der Halter des Hundes hatte das Tier weder versichert, noch verfügt er über finanzielle Mittel um für den entstandenen Schaden in Höhe von 50.000 EUR aufzukommen.
Herr B. hat in seiner PHV die Ausfalldeckung eingeschlossen. Er hat erfolgreich geklagt. Der Schaden wird von seiner PHV bezahlt.
Gefälligkeitsschäden
Herr P. montiert für seine Tochter die neue Einbauküche. Beim Anbringen der Oberschränke fällt ihm die Bohrmaschine auf das neue Glaskochfeld.
Schlüsselverlust
Frau S. wird die Handtasche entrissen. In der Handtasche befanden sich die Schlüssel für Ihre Mietwohnung und die persönlichen Papiere. Dem Dieb ist die Anschrift bekannt und hat somit Zugang zum Haus und Wohnung. Der Vermieter verlangt von Frau S. Schadenersatz für eine neue Schließanlage und Schlüssel für 6 Mietparteien.
Herr P. versorgt die Blumen vom Nachbarn, während dieser in Urlaub ist. Dummerweise verliert er den Haustürschlüssel vom Nachbarn. Dieser benötigt eine neue Schließanlage.
Vermögensschaden
Der 8jährige Kevin alarmiert ohne Grund die Feuerwehr. Für den Einsatz fordert die Feuerwehr von den Eltern Schadenersatz.