Schadenbeispiele in der Wohngebäudeversicherung

Feuer

  • Bei Familie K. gerät  der Adventskranz ind Brand. Das Feuer setzt das Zimmer in Brand. Zerstörte Türen und Fenster, Tapeten und verklebte Böden werden ersetzt.

 Leitungswasser

  • Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie N. unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Auch die Folgekosten für Tapeten etc. werden übernommen.

Sturm/Hagel

  • Ein Sturm deckt das Dach vom Haus von Herrn B. ab.
    Die Gebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Decken der beschädigten Dachfläche und die Reparatur der Regenrinne.

Elementar-Überschwemmung

  • Durch Sturm mit lange anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie L. überflutet. Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Der Estrich ist gebrochen und die Heizung hat Schaden genommen. Im Rahmen der Elementarversicherung "Überschwemmung durch Regen" werden die Kosten abzgl. der Selbstbeteiligung übernommen.

Explosion

  • Im Haus der Familie M. explodiert die Gasleitung. Das Haus erleidet einen Totalschaden. Die Versicherung zahlt den Wiederaufbau und sämtliche Nebenkosten wie z.B. Entsorgung, Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten. Auch die Schadstoffentsorgung wird erstattet.
  • Herr V. trinkt gerne seinen leckeren Aufgesetzten, den er jedes Jahr für sich in der Küche zubereitet. Eine der gelagerten Flasche explodiert in der Küche und die Wände sowie die Decke sind total verschmutzt. Der Versicherer übernimmt die Reinigung bzw. die Maler- und Tapezierarbeiten.

Blitz

  • Im Haus von Familie A. schlägt ein Blitz ein. Das Haus wird erheblich beschädigt. Die Versicherer muss leisten.

Überspannung durch Blitz

  • Ein Blitz schlug in den im Garten stehenden Baum ein und es folgte ein fürchterlicher Knall. Es ist zu einer Überspannung an der Steckdose, die an der Außenwand befestigte angebracht war, gekommen und der halbe Giebel wurde durch die Wucht abgerissen. Der Versicherung musste den Schaden voll ersetzten, weil der Überspannungschaden unbegrenzt versichert war.

Implosion

  • Bei Frau M. gerät durch eine Implosion der Fernseher in Brand
    Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Gebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen, Fenster, Parkettboden und Tapeten. Auch die Folgekosten durch Rauch und Rußschäden sind eingeschlossen.

Verpuffung

  • In der Gastherme im Heizungskeller von Herrn G. kommt es zu einer Verpuffung. Durch den Druck wird die Kellertüre und die Heizungsanlage beschädigt.

Sengschäden

  • Frau H. stellt morgens den kleinen Handspiegel im Bad auf die Fensterbank ab. Es ist ein heißer Sommertag, und die Sonne knallt durch das Fenster auf den Spiegel. Dadurch reflektiert die Sonne auf den Kunststoffrahmen des Fensters. Der Fensterrahmen wird angesengt. Gottseidank ist es nicht zu einem Brandschaden gekommen. Der Versicherer ersetzte das Fenster
  • Das Wohnzimmer von Famillie M. wird renoviert. Die Glasbodenvase wurde von dem eigentlichen Standort versetzt und blieb dort stehen. Die Sonne, die tags darauf durch das Wohnzimmerfenster schien, traf auch auf die Glasbodenvase. Durch die Hitzentwicklung kam der neu verlegte Parkettboden zu Schaden. Der Versicherer musste diesen Sengschaden regulieren.

Feuer-/Nutzwärmeschäden

  • Familie S. will einen gemütlichen Abend verbringen. Ein Feuer im offenen Kamin soll zur guten Atmosphäre beitragen. Aus einem  nicht erklärbaren Grund kommt es zu einem Kaminbrand.

Ableitungsrohre

  • Die Ableitungsrohre der Familie Sch. werden bis zum Hauptkanal überprüft. Zwei Rohrbrüche und eine Axialverschiebung werden festgestellt. Die beiden Rohrbrüche werden anteilig reguliert. Wie auch die Kosten für die Verkehrssicherungsmassnahmen.

Fahrzeuganprall

  • Ein Lkw fährt in das 40 Jahre alte Haus von Herrn H.. Der Schaden beläuft sich auf ca. 43.000 EUR. Die Kfz.-Haftpflichtversicherung ersetz Herrn H. von der Reparaturrechnung den Zeitwert in Höhe von 16.500 EUR.  Da Herr H. sein Haus zum Neuwert versichert hat, ersetzt seine Wohngebäudeversicherung den Rest in Höhe von 26.500 EUR.

Grobe Fahrlässigkeit

  • Frau Z. hat auf dem Herd Fett erhitzt und die Küche verlassen. Durch Überhitzung des Fettes kam es zu einen Brandschaden. Der Versicherer warf Frau Z vor, dass sie grob fahrlässig gehandelt hat. Der Versicherer nahm deshab bei der Regulierung eine Kürzung vor. Das LG Dortmund gab dem Versicherer Recht und warf Frau Z. ein besonders schweren Pflichtverstoß vor. Der Versicherer musste nur 50 % des Schadens in der Wohngebäude- und Hausratversicherung regulieren.

          Frau Z. war  falsch versichert!!!

  • Es gibt unzählige Urteile zur groben Fahrlässigkeit, die die Versicherer dazu berechtigen die Leistungen zu kürzen.

          Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat vertraglich

          vereinbart, das der Versicherer auf den Einwand der

          groben Fahrlässigkeit verzichtet.

 

Kyrill (Sturm)

  • Kyrill steht für ein Orkan, der am 17.01.2007 über Deutschland hinweg fegte. Unzählige Dächer wurden abgedeckt und Häuser schwer beschädigt. In der Regel sind diese Schäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherng versichert.   Allerdings wurden auch viele Gartenhäuser, Gewächshäuser, Einfriedungen etc. durch umgestürzte Bäume beschädigt.   Wenn im Vertrag der Wohngebäudeversicherung die Grundstücksbestandteile nicht mitversichert sind, muss der Geschädigte diese Schäden selber bezahlen.
  • Hinweis: Der Nachbar muss für die Schäden, die durch seinen umgestürzten Baum entstanden sind, nicht haften. (Höhere Gewalt)  Der Eigentümer des Grundstücks muss den Teil des Nachbarbaumes auf eigene Kosten entsorgen.   -Gut, wer in seinem Vertrag, die Entsorgung von umgestürzten  und abgeknickten Bäumen mitversichert hat-.  

                                                                                    

Welche Schadenursachen deckt die Gebäudeversicherung nicht ab?

  • Steigendes Grundwasser hat die Kellerwände beschädigt
    Schäden durch Grundwasser sind im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht versichert.