Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Tieres haften Sie mit Ihrem Einkommen und Vermögen, auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang von der so genannten "Gefährdungshaftung". Die häufigsten Schadensfälle sind Personenverletzungen. Mit Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall kommen auch bei kleineren Verletzungen schnell einige Tausend Euro zusammen. Vor diesen Schadensersatzansprüchen schützt Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Auch wenn Sie Ihren Hund gut erzogen haben, kann immer einmal etwas Unvorhergesehenes passieren, was das Tier zu unberechenbaren Reaktionen bringt.
Sollten Sie Pferdebesitzer sein, dann sollten Sie eine Pferdehalterhaftpflicht abschließen, denn Pferde sind kraftvolle Tiere, die großen Schaden anrichten können – wenn auch ohne bösen Willen. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Tierbesitzer haftbar zu machen, wenn durch das Tier Menschen getötet oder verletzt oder Sachgegenstände beschädigt oder zerstört werden. Als Pferdebesitzer, wie auch als Hunderbesitzer, haften Sie also zu 100%, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet.
Sie haben auch die Möglichkeit eine Tierhalterhaftpflicht ONLINE abzuschließen.
z. B. Hundehaftpflichtversicherung
Versicherungssumme 20 Mio. € pauschal ohne Selbstbeteiligung
kein Leinenzwang und Einschluss der Ausfalldeckung
Jahresbeitrag einschl. der zzt. gültigen Versicherungssteuer 88,06 €
Für Persnonen ab 40 Jahre mit 5 Mio. Versicherungssumme
ohne Ausfalldeckung
55,00 €
für Personen ab dem 60. Lebensjahr 20 Mio € Versicherungssumme 72,59 €
Diese Beiträge gelten für alle Hunderassen.
z.B. Pferdehaftpflichtversicherung
Versicherungssumme 20 Mio. € pauschal ohne Selbstbeteiligung
Jahresbeitrag einschl. der zzt. gültigen Versicherungssteuer 116,62 €
Ihr Vorteil: Auch bei einem Online-Abschluss brauchen Sie auf eine persönliche Betreuung und Beratung nicht verzichten.