Wohngebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten überhaupt. Für nahezu jedes Gebäude in Deutschland besteht eine eigene Gebäudeversicherung. Dies lässt sich damit begründen, dass der Wert einer Immobilie und die damit verbundenen finanziellen Risiken für den Eigentümer sehr hoch sind. Zwar fällt die Gebäudeversicherung nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz, dennoch verlangen Banken bei kreditfinanzierten Objekten in der Regel den Nachweis einer Feuerversicherung zur Sicherung des jeweiligen Darlehens. Im Wesentlichen schützt eine Gebäudeversicherung vor Schäden durch Feuer, Brand, Leitungswasser (z.B. Rohrbrüche) und Sturm. Ersetzt werden hierdurch anfallende Reparaturkosten, Abbruch- und Aufräumungsarbeiten. Zusätzlich können unter anderem auch Elementarschäden mitversichert werden.
In der Gebäudeversicherung werden Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser unterschieden. Auch die Bauartklassen spielen bei der Prämienermittlung eine wesentliche Rolle.
In der Regel sind Gebäude zum „gleitenden Neuwert“ versichert. Grundlagen zur Ermittlung des gleitenden
Neuwertes sind der Versicherungswert 1914 und der Anpassungsfaktor. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Gebäude auch noch nach 10 oder 20 Jahren immer zum derzeitigen Wiederaufbauwert versichert
ist. Der Versicherungswert 1914 errechnet sich hauptsächlich nach den Faktoren Größe, Standort, Ausstattung, Bauartklasse und Nutzungsart.
Einige Versicherungsgesellschaften gehen bei der Berechnung von den qm-Wohnfläche aus. Jedoch ist der Wintergarten, das ausgebaute Dachgeschoß, Kellerräume, die zu Wohn- oder Hobbyzwecken dienen, in die qm-Wohnfläche hinzu zu rechnen. Das Wohngebäude ist dann immer z um Neuwert am Schadentag versichert.
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