Impressum
Karin Gierhartz
unabhängiger Versicherungsmakler
Kölner Str. 54a
47805 Krefeld
Kontakt
Telefon: 02151 395585
Telefax: 02151 395558
E-Mail: karin.gierhartz@t-online.de
Gewerbe eingetragen bei der Stadt Krefeld,
bescheinigt gemäß § 15 Abs. 1 der GewO als
Versicherungsmaklerin mit Tätigkeiten
gemäß § 34d der Gewerbeordnung
Steuernummer 117/5109/0384
Registrierung erfolgt bei der
IHK (Industrie- umd Handelkammer)
Mittlerer Niederrhein in Krefeld
Nordwall 39 47798 Krefeld
Versicherungsvermittlerregister
IHK Krefeld Registrierungsnummer: D-E61H-MVYCO-24
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 5850
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60€/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Ich als Versicherungsmakler habe keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V.
Breite Str. 29 10178 Berlin
Telefon 030 - 2 03 08-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
unter Registernummer D-E61H-MVYCO-24
Es besteht eine Vermögenshaftpflichtversicherung
gem- §34 Abs. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO)
bei der R+V Versicherung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Meine Haftung begrenzt sich auf die Versicherungssumme
dieser Vermögenshaftpflichtversicherung.
Beschwerdestellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Ombudmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
-Bereich Versicherungen-
Graurheindorfer Str. 108
53117 Berlin
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Stand 11.03.2015
August 2022
TransparenzVerordnung (TVO)
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Die EU Transparenzverordnung hat unter anderem das Ziel eine nachhaltige Anlage von Versicherungsanlageprodukten zu unterstützen. Die sogenannten ESG-Kriterien.
Was sind die sogenannten ESG-Kriterien (Nachhaltigkeitsrisiken)?
Als Nachhaltigkeitsriskien (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen
Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dies könnte Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken lassen, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind in etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Zu Art. 3 TVO (Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im
Rahmen der Auswahl von Versicherer deren zur
Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, biete ich ggf. nicht an. Im Rahmen der Beratung wird ggf.
dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde gerne im Vorfeld eines
möglichen Abschlusses ansprechen.
Zu Art. 4 TVO (Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens)
Ich verfolge derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie und nutze die von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, um in der Beratung die Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter
lediglich bedingt erfolgen)
Vergütungspolitik (Art. 5 TVO):
Die Vergütung unterscheidet sich im Regelfall nicht, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.