Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 11 VersVermV
Karin Gierhartz unabh. Versicherungsmakler
Kölner Str. 54a
47805 Krefeld
Telefon 02151 - 395585
eMail: karin.gierhartz@t-online.de
Als ungebundener Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs.1 der Gewerbeordnung arbeite ich im Auftrag des Kunden und nicht im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Ich bin nicht gesellschaftsgebunden und bin gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.
Meine Beratung und Vermittlung entspricht der gesetzlichen Vorgaben und ich erhalte für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist meine Beratungsleistung kostenfrei.
Die Eintragung im Vermittlerregister ist Pflicht.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin,
Tel. 0180-6005850 Festnetzpreis 0,20 € / Anruf
Mobilfunkpreis bis max. 0,60 € /Anruf
Meine Registernummer D-E61H-MVYCO-24 Vermittlerregister IHK Krefeld
IHK Mittlerer Niederrhein Nordwall 39 47798 Krefeld Tel. 02151-635-0 Fax 02151-635338
Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.info überprüfen.
Ich als Versicherungsmakler habe keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
Es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemäß §34d der Gewerbeordnung bei dem Versicherer R+V. Meine Haftung begrenzt sich auf die gesetzliche Regelung.
Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung
- Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
TransparenzVerordnung (TVO)
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Die EU Transparenzverordnung hat unter anderem das Ziel eine nachhaltige Anlage von Versicherungsanlageprodukten zu unterstützen. Die sogenannten ESG-Kriterien.
Was sind die sogenannten ESG-Kriterien (Nachhaltigkeitsrisiken)?
Als Nachhaltigkeitsriskien (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen
Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dies könnte Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken lassen, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind in etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Zu Art. 3 TVO (Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im
Rahmen der Auswahl von Versicherer deren zur
Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, biete ich ggf. nicht an. Im Rahmen der Beratung wird ggf.
dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde gerne im Vorfeld eines
möglichen Abschlusses ansprechen.
Zu Art. 4 TVO (Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens)
Ich verfolge derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie und nutze die von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, um in der Beratung die Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter
lediglich bedingt erfolgen)
Vergütungspolitik (Art. 5 TVO):
Die Vergütung unterscheidet sich im Regelfall nicht, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.